Alle saarländischen Trainer und Übungsleiter sind eingeladen zu kommen. Damit der Trainerbeirat stattfinden kann, muss neben Landestrainerkommission, dem Referenten für Lehr- und Trainerwesen auch von jedem Verein aus dem BVSaar ein lizensierter Trainer anwesend sein.
Das Fehlen des lizenzierten Trainers/Vereinsvertreters (§7 Abs. 1c) wird mit einer Sonderumlage belegt, deren Höhe durch den Strafenkatalog des BV SAAR geregelt ist. Absagen sind mit einer Begründung spätestens 1 Tag vor dem Trainerbeirat dem Referent für Lehr- und Trainerwesen mitzuteilen (Schriftform gem. §1 Abs. 2c).
Die Themen des Trainerbeirats:
TOP1 Begrüßung
TOP2 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Stimmberechtigung Annahme TOP
TOP3 Bericht des Trainerwartes und Aussprache
TOP4 Wahl eines Versammlungsleiters
TOP5 Entlastung der Trainerkommission
TOP6 Planung 2020
TOP7 Anträge/Verschiedenes
Mit sportlichen Grüßen
Sebastian Noss
Kommissarischer Referent für Lehr- und Trainerwesen